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Elb-Leiten

Elb-Leiten ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Děčín lag.
Elb-Leiten gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Elb-Leiten. Heute heißt der Ort Labská Stráň und gehört zu Tschechische Republik.