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Bystřec

Bystřec ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Lanškroun lag.
Bystřec gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Waltersdorf. Heute heißt der Ort Bystřec und gehört zu Tschechische Republik.