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Teinitzl

Teinitzl ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Stříbro lag.
Teinitzl gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Teinitzl. Heute heißt der Ort Týnec und gehört zu Tschechische Republik.