Podhořany ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Kralupy nad Vltavou lag.
Podhořany gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Podhořany. Heute heißt der Ort Podhořany und gehört zu Tschechische Republik.