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Hruška

Hruška ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Přerov lag.
Hruška gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Hruška. Heute heißt der Ort Hruška und gehört zu Tschechoslowakei.