Ohař
Ohař ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Písek lag.
Ohař gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Ohoř. Heute heißt der Ort Ohař und gehört zu Tschechische Republik.