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Neujahrsdorf

Neujahrsdorf ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Dvůr Králové nad Labem lag.
Neujahrsdorf gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Neujahrsdorf. Heute heißt der Ort Nouzov und gehört zu Tschechische Republik.