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Komar

Komar ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Dvůr Králové nad Labem lag.
Komar gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Komar. Heute heißt der Ort -Komárov (Vítězná-) und gehört zu Tschechische Republik.