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Groß-Herrndorf

Groß-Herrndorf ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Německé Jablonné lag.
Groß-Herrndorf gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Großhirndorf. Heute heißt der Ort Kněžice und gehört zu Tschechische Republik.